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Hilfe bei Kündigung

Bundesweite Hilfe bei Verträgen mit United-Media, Madsack, WN OnlineService u.a.

Unsere Kanzlei erreichen regelmäßig Anfragen zur Möglichkeit einer Kündigung von sog. Internet-System-Verträgen mit der Fa. UNITED MEDIA AG. Gegenstand dieser Verträge ist eine „Vereinbarung“ über die Erstellung einer Internetseite oder eine Folgevereinbarung dazu. Die Dauer der Verträge beträgt dabei 48 Monate., wobei die Laufzeit als Wort „achtundvierzig“ angegeben wird.


Die UNITED MEDIA AG gehört zur Euroweb Group (Stand: 08.02.2022). Zur Eurowebgroup gehören nach eigener Angabe auf der Homepage

  • United-Media
  • WN OnlineService
  • Westfalen-Blatt OnlineService oder
  • Madsack
  • PKW.de
  • Ruhrgebietshelden
  • YOURRATE
  • STYLELANE
  • foodiny
  • viscomp online Marketing
  • Vendosys
  • WEBHUNT3R
  • Business Füchse

Die Gründe, die zu einer Kündigung führen, sind dabei unterschiedlich. Einige Mandanten berichten, dass Ihnen die Vertragslaufzeit so nicht bewusst war und dass im „Verkaufsgespräch“ auf eine andere Vertragslaufzeit abgestellt wurde. Die 48 monatige Laufzeit wurde erst bemerket, nachdem der Außendienstmitarbeiter weg war. Andere Mandanten sind mit der Leistung generell nicht zufrieden.

Oftmals ist der Grund der Unzufriedenheit und des Vertrauensverlustes der Abschluss einer Folge-Vereinbarung.

Was ist eine Folgevereinbarung?

Monate oder auch Jahre nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages über Erstellung einer Internetseite erhalten die Kunden zum Teil Besuch von einem Außendienstmitarbeiter, um eine weitere Vereinbarung zu unterschreiben. Ein solcher „besuch“ erfolgt auch gern, nachdem die Kunden den Vertrag ordentlich zum Ablauf der 48 Monate gekündigt haben. Zum Teil aber einfach auch ohne weitere Veranlassung. Die Folge-Vereinbarung betreffen dabei u.a

  • SSL-Basic
  • QR-Code
  • Redesign oder „Neugestaltung
  • Online-Redaktion
  • Google My Business
  • Business Mail
  • U.a.

Im Kleingedruckten ist dann folgende Formulierung zu finden: „Laufzeitbeginn ist das Datum der Unterzeichnung dieser neuen Vereinbarung. Mit Unterzeichnung tritt der „Altvertrag“ außer Kraft.“

Die Gegenseite behauptet nach Abschluss dieser Vereinbarung, dass damit ein neuer Vertrag mit einer neuen 48 monatigen Laufzeit geschlossen worden sein soll.

Selbst wenn Mandanten der Zusatz aufgefallen ist du nachgefragte wurde, ob damit eine Vertragsverlängerung erfolgt, so berichten uns die Mandanten, dass eine Vertragsverlängerung von den Außendienstmitarbeitern stets verneint wird.

Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit United Media AG, Madsack Online-Service GmbH & Co. KG, WN Online-Service, Westfalen-Blatt o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch:

Wir beraten und vertreten Sie Bundesweit.