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E-Commerce

Bundesweit tätige Kanzlei für E-Commerce

Sie sind im E-Commerce aktiv und suchen kompetente anwaltliche Beratung aus einer Hand? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir vertreten unsere Mandanten als Teilnehmer im E-Commerce im gesamten Bundesgebiet.

Unsere Kompetenzen im E-Commerce

  • Erstellen / Prüfen von AGB
  • AGB Kontrolle
  • Prüfung einzelner AGB-Klauseln
  • Erstellen / Prüfen von Datenschutzhinweisen
  • Shop Prüfung
    • Prüfung der Rechtstexte
    • Prüfung der Registrier- und Bestellvorgänge
    • Prüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungspflichten
    • Prüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten
    • Prüfung von Werbetexten
  •  
  • Update Service für AGB
  • Hilfe bei Abmahnungen
  • Unterstützung in der Kommunikation mit eBay, Amazon und anderen Plattformbetreibern

Onlineshop

Auch wenn Onlineshops boomen und steigende Umsatzzahlen verzeichnet, birgt er sowohl für Neueinsteiger als auch für bereits etablierte Onlinehändler spezielle rechtliche Risiken. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, diese Risiken spürbar zu minimieren. Dabei ist es unerheblich, ob Sie bereits im Onlinehandel tätig sind oder die enormen Möglichkeiten dieser Branche als Neueinsteiger nutzen.

Gesellschaftsverträge

Unsere Kanzlei begleitet Sie als Neugründer bei allen Schritten von der Gründung Ihres E-Commerce Unternehmens bis zur Konsolidierung Ihres unternehmerischen Erfolges. Das beginnt bei der Frage, ob eine Gesellschaftsgründung erforderlich ist, oder ob die Anmeldung des Gewerbes ausreicht. Wir verfügen über die Expertise, Sie bei der Unternehmensgründung im E-Commerce zu begleiten und gestalten die passenden Gesellschaftsverträge für Ihr Unternehmen im E-Commerce.

Softwareverträge

Für den Betrieb Ihres Onlineshops ist im Regelfall eine Software erforderlich. Dabei gilt es die unterschiedlichen Vertragsbedingungen und Alternativen von Softwareverträgen rechtlich sicher einzuschätzen. Unsere Kanzlei ist auf die Bewertung von Softwareverträgen spezialisiert. Wir kennen die unterschiedlichen Lizenzmodelle und können Sie zielgerichtet beraten.

Projektverträge + Betreuung

Wenn sie beabsichtigen, mit ihrem Shop auf eine eigene Plattform umzuziehen oder Ihre Verkaufssoftware auf ein anderes Shopsystem umzustellen, werden Sie dies normalerweise im Rahmen eines Projektes umsetzen. Mit einem einfachen Softwarekauf und der nachfolgenden Installation werden Sie Ihr Vorhaben nicht zum Erfolg führen. Wenn Sie sich kompetenter Unterstützung von Projektagenturen bedienen möchten, ist die vertragliche Grundlage mit dem Partner ein entscheidender Erfolgsfaktor.

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung bei der Betreuung von IT-Projekten und gewährleisten den gemeinsamen Erfolg bei der Umsetzung.

AGB

Kein Onlineshop ohne AGB. Insbesondere aufgrund der zahlreichen Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher sind AGB ein zentraler Bestandteil eines rechtssicheren Onlineshops, ob auf einer eigenen Homepage oder auf Verkaufsplattformen wie ebay oder Amazon. Informationen zu Widerrufsrecht, Vertragsschluss oder Mängelhaftung sind gesetzgeberische Vorgaben, die es zu erfüllen gilt.

Informationspflichten

Wir kennen die gesetzlichen Informationspflichten und machen Ihren Onlineshop rechtlich sicher. Als Onlinehändler müssen Sie zahlreiche Pflichten erfüllen. Von der Anbieterkennzeichnung über eine Datenschutzerklärung bis zu Preisangaben und Versandkosten bestehen zahlreiche Risiken in der Marktpräsenz eines Onlineshops. Wir sind mit all diesen Risiken vertraut und können Ihnen maßgeschneiderte rechtliche Lösungen anbieten.

Besonders im Lebensmittel und Kosmetikbereich gibt es zahlreiche spezielle Informationspflichten den Verbrauchern gegenüber:

Ob Inhaltsstoffe in Lebensmitteln nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Werbeaussagen für Kosmetika nach der sogenannten Claims-VO EU 655/2013. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der einschlägigen Vorschriften.

Neben anderen sind folgende Vorschriften für E-Commerce besonders relevant:

  • Datenschutzgrundverordnung DSGVO
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Telemediengesetz (TMG)
  • Preisangabenverordnung (PAngV)
  • Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
  • Claims-VO EU 655/2013 für Kosmetika
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch EGBGB
  • EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG für Warnhinweise auf Kinderspielzeug
  • u.v.m.

Marketing/Werbung

Im E-Commerce ist Werbung ein wichtiger Baustein des unternehmerischen Erfolges. Werbemaßnahmen im E-Commerce sind jedoch besonderen Regeln unterworfen, durch die rechtliche Risiken für Ihr Unternehmen entstehen können. Besonders im Hinblick auf die Informationspflichten sollten Sie Ihre Werbemaßnahmen von einer Fachkanzlei prüfen lassen. So vermeiden Sie Abmahnungen von Verbänden, sogenannten Abmahnvereinen oder Mitbewerbern, z.B. bei folgenden Werbemaßnahmen, die besonders abmahnintensiv sind:

  • Vergleichende Werbung
  • Gesundheitsbezogene Werbung
  • Werbung mit Vorher- / Nachher-Bildern
  • Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen und Superlativen
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten
  • Werbung mit Garantien

Eine anwaltliche Beratung im Vorfeld minimiert Ihr Risiko, durch Ihre Werbung in den Fokus wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen zu geraten.

FAQ zum E-Commerce

Als E-Commerce wird der Handel mit Waren aller Art über elektronische Kommunikation, vor allem über das Internet bezeichnet. Hierbei kann es sich sowohl um den Ankauf als auch den Verkauf von Waren handeln. Charakteristisch ist der Einsatz elektronischer Datenübertragung für die Geschäftsanbahnung und -abwicklung.

Wenn man im Internet als Verkäufer auftritt, kann dies aus mehreren Gründen geschehen. Der eine nutzt Verkaufsplattformen, um seinen Keller zu entrümpeln, der andere nutzt dieselbe Plattform im Rahmen seines Gewerbebetriebes als Händler. Wettbewerbsrechtlich relevante Vorschriften, wie zum Beispiel gesetzliche Informationspflichten, treffen jedoch nur den gewerblichen Anbieter.

Die Unterscheidung zwischen dem privaten Verkäufer und dem gewerblich Handelnden ist im Einzelfall jedoch nicht so leicht. Auch als privater Verkäufer kann die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten werden. Rechtlich relevant wird das, wenn im Einzelfall gewisse Kriterien erfüllt sind.

Sie handeln typischerweise als Unternehmer bzw. gewerblich, wenn Sie:

  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
  • Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
  • regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
  • über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben

Dabei kommt es jedoch immer auf den individuellen Einzelfall an. Lassen Sie sich deshalb von uns beraten, wenn Sie als privater Verkäufer auf den bekannten Plattformen regelmäßig Ware verkaufen. Die Gefahr, wettbewerbsrechtlich als gewerblicher Verkäufer angesehen zu werden, ist im Fall einer Abmahnung mit erheblichen Kostenrisiken verbunden.

Die relevanten Informationspflichten für den Onlinehandel entstammen dem Gedanken des Verbraucherschutzes. Im Gegensatz zum stationären Handel befindet sich der Verbraucher als Käufer nicht in einem Ladengeschäft, wo er Personal fragen oder die Ware persönlich in Augenschein nehmen kann.

Mit der wachsenden Bedeutung des Onlinehandels hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit gesehen, den Verbraucher dann zu schützen, wenn das Geschäft über das Internet abgewickelt wird. Für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, also für Bestellungen im Internet, gilt, dass der Unternehmer dem Kunden (Verbraucher) vor der Aufgabe einer Bestellung wichtige Informationen zur Verfügung stellen muss.

Im E-Commerce gibt es zahlreiche Informationspflichten, welche zum Teil auch vom jeweiligen Produkt bzw. von der Dienstleistung abhängen. Dabei sind insbesondere folgende Informationspflichten zu nennen:

  • Identität/Anbieterkennzeichnung (inkl. Adresse, Telefonnummer, E-Mail) gem. Art. 246 a §1 Abs.1 S.1 Nr.2 EGBGB
  • Belehrung über Widerrufsrecht, einschließlich des Musterwiderrufsformulars gem. Art. 246 a §1 Abs.2 S.1 Nr.1 EGBGB
  • Gesamtpreis der Ware (inkl. Steuern, Abgaben) gem. Art. 246 a §1 Abs.1 S.1 Nr.4 EGBGB
  • Liefer- und Versandkosten gem. Art. 246 a §1 Abs.1 S.1 Nr.4 EGBGB
  • Wesentliche Eigenschaften der Waren o. Dienstleistung gem. Art. 246 a §1 Abs.1 S.1 Nr.1 EGBGB

a) Anbieterkennzeichnung

Im Zweifel kennt der Kunde seinen Anbieter nicht persönlich und trifft ihn auch nicht. Daher muss sichergestellt sein, wer sich tatsächlich hinter dem Angebot verbirgt.

Aus diesem Grund ist die Anbieterkennzeichnung verpflichtend. Jeder Onlineshop braucht ein rechtlich einwandfreies Impressum, das alle Pflichtangaben (je nach Rechtsform verschieden) aufweist.

b) Widerrufsbelehrung

Auch wenn klar ist, wer der Vertragspartner ist, kann es trotzdem sein, dass die Ware nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht. Der Kunde sieht die Ware im Normalfall nur durch Abbildungen und nicht real. Daher steht ihm ein Widerrufsrecht zu, sofern er Verbraucher ist.

Daher ist der Hinweis auf das Widerrufsrecht und die Widerrufsbelehrung verpflichtend. Der Verbraucher hat eine Widerrufsfrist von 14 Tagen (§ 355 BGB). Das bedeutet, dass er den Kauf innerhalb dieser Frist widerrufen kann. Verkäufer müssen die Widerrufsbelehrung auf ihrer Seite platzieren und sich vor dem Kaufabschluss aktiv bestätigen lassen, dass der Kunde diese gelesen hat.

c) Preisangaben / Versandkosten

Entsprechen nun Vertragspartner und Ware den Vorstellungen des Verbrauchers, ist vor allem der Preis für den Kauf von Bedeutung. Daher gibt es Vorschriften, wie und wo der Preis anzugeben ist und worauf sich der Preis bezieht.

Deshalb sind Preisangaben und Versandkosten verpflichtend: Die Preisangaben müssen stets korrekt und vollständig wiedergegeben werden. Das bedeutet, dass Umsatzsteuer sowie Versandkosten Pflichtangaben sind.

d) Datenschutzerklärung

Zusätzlich muss der Verbraucher informiert werden, welche Daten von ihm erhoben werden und was mit diesen Daten geschieht.

Daher ist eine Datenschutzerklärung verpflichtend: Jeder Onlineshop braucht eine vollständige Datenschutzerklärung. Der Betreiber muss auch dafür sorgen, dass die entsprechenden Datenschutzmaßnahmen korrekt umgesetzt werden.

„Cookies“ sind kleine Textdateien, die beim Nutzen des Internets von Programmen eigens erstellt werden.

Dabei handelt es sich um Datenpakete, die zwischen Computerprogrammen ausgetauscht werden. Allgemein werden mit dem Begriff meist HTTP-Cookies bezeichnet, mit deren Hilfe Webseiten bestimmte Daten von Nutzern lokal auf dem Computer des Nutzers speichern. Das dient der besseren Funktionalität von Webseiten, beispielsweise zur Wiedererkennung eines Besuchers auf einer Webseite, um einzelne Funktionen und Webanwendungen wie Onlineshops, soziale Netzwerke und Foren nutzerfreundlicher gestalten zu können.

Besucht ein User eine Webseite zum ersten Mal, erscheint ein sogenanntes Banner. Dabei handelt es sich um ein Programmfenster (Popup-Fenster), das den Nutzer über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert. Dort muss der Nutzer der Speicherung von Cookies aktiv zustimmen.

Warum gibt es diese Cookie-Banner?
Da in einem Cookie Daten gespeichert werden, muss der Besucher der Webseite nach § 15 Abs. 3 Satz 1 TMG über die Erhebung von solchen Daten informiert werden und der Erhebung zustimmen (BGH, Urteil vom 28.05.2020 zu I ZR 7/16). Aus diesem Grund holt sich der Betreiber der Webseite bei Aufruf der Seite die Zustimmung des Nutzers zur Speicherung der Cookies.

PayPal ist ein Zahlungsdienstleister. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsinstitut, also eine Bank oder Sparkasse zu sein (§ 1 ZAG).

Bei diesem Dienstleister wird ein virtuelles Konto eingerichtet, über das Zahlungen, und zwar sowohl Einzahlungen als auch Auszahlungen, abgewickelt werden. Als Sicherheit für PayPal hinterlegt man dort sein Bankkonto oder die Kreditkartendaten. Will man den Dienst ohne Kontoangabe oder Kreditkarte nutzen, muss ein eigenes Guthaben für das PayPal-Konto hinterlegt werden.

Der Vorteil für die Nutzer besteht darin, dass die eigenen Bankdaten (IBAN und BIC) bei den Transaktionen nicht benutzt werden und somit auch nur sehr schwer ausgespäht werden können. Hat man das eigene Bankkonto hinterlegt, „lagern“ die eigenen Bankdaten nur bei PayPal und sind dort verschlüsselt.

Dennoch ist Vorsicht geboten. Die Überweisung per PayPal verlangt keine TAN oder e-TAN wie beim Onlinebanking. Nach Eingaben von Nutzerkennung und Passwort reicht ein einfacher „Klick“, um Transaktionen zu bestätigen. Aus diesem Grund sollten die Zugangsdaten zum eigenen PayPal-Konto sehr sorgfältig aufbewahrt werden.

Suchmaschinenmarketing ist ein Oberbegriff für verschiedene Maßnahmen, mit deren Hilfe die eigene Webseite in den Ergebnislisten von Suchmaschinen möglichst weit oben erscheinen werden soll.

Da die Ergebnislisten der Suchmaschinen darüber entscheiden, welches Angebot den Verbrauchern und Kunden zuerst ins Auge sticht, sind sie für das Marketing sehr wichtig. Ein top gelistetes Suchergebnis repräsentiert dabei für den Verbraucher eine gewisse Marktbedeutung. Und das unabhängig davon, dass nicht bekannt ist, wie genau die Suchmaschinen zu ihren Trefferlisten kommen und nach welchen Kriterien die Reihenfolge festgelegt ist.

Angebote auf hohen Positionen in den Ergebnislisten versprechen mehr Zugriffe und somit auch eine bessere Aussicht auf einen Geschäftsabschluss.

Ziel der Suchmaschinenoptimierung (SEO = Search Engine Optimization) ist die Optimierung der Zielseiten von Suchmaschinen.

Obwohl man nicht genau weiß, wie Suchmaschinen ihre Trefferlisten erstellen, besteht die Möglichkeit, durch bestimmte Maßnahmen auf der eigenen Webseite, deren Attraktivität für Suchmaschinen zu erhöhen. So unterstützt beispielsweise die Wahl der richtigen Schlüsselwörter die Zuordnung zu Begriffen und Themenbereichen und führt zu einem besseren Ergebnis bei der Schlagwortsuche auf Ihrer Webseite.

Auch der Aufbau der Seite lässt sich auf die Bedürfnisse von Suchmaschinen zuschneiden (On-Page-Optimierung). Die Verwendung von Überschriften oder sogenannten „Tags“ sind ein Mittel. Das Laden von Webseiten erfolgt auf Basis von HTML-Standards. Hält man diese Standards ein, wird die Seite schneller geladen, was wiederum die Position in der Trefferliste positiv beeinflusst.

Den wohl größten Einfluss hat die sogenannte Linkpopularität der Webseite. Dabei wird gezählt, wie oft andere Webseiten auf der eigenen Seite verlinkt sind. Je mehr Links auf der Webseite, desto höher der Bekanntheitsgrad und die Position in der Ergebnisliste der Suchmaschine.

Analytics-Tools sind ein beliebtes Mittel, um Auswertungen über das Kaufverhalten der Shop-Besucher und Kunden zu erhalten.

Zu diesem Zweck messen diese Tools die Interaktion von Usern mit der Webseite. Dabei werden Informationen über das Verhalten von Besuchern erfasst. Daraus errechnet die Software Kennzahlen, aus denen sich Potentiale zur Optimierung der Webseite ableiten lassen. Die Analyse der Nutzerdaten vereinfacht die Optimierung digitaler Marketingkanäle.

Der Einsatz von Analytics-Tools unterliegt jedoch rechtlichen Beschränkungen. Seit Einführung der DSGVO 2018 müssen die Betreiber von Webseiten die Besucher der Seite darüber informieren, dass solche Tools zum Einsatz kommen. Die Nutzer müssen dem Einsatz entweder aktiv zustimmen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder der Betreiber der Webseite weist ein berechtigtes Interesse an der Nutzung nach (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Eine Umfrage der niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz hat im Dezember 2020 ergeben, dass bei 73% der Webseiten Drittdienste im Einsatz sind.

Unsere Kanzlei begleitet bei zahlreichen im E-Commerce tätigen Mandanten das datenschutzrechtliche Konzept zum Einsatz von Cookies und Analytics-Tools – vor allem im Hinblick auf die rechtssichere Gestaltung von Einwilligungen und der Formulierung des berechtigten Interesses.

Google Analytics ist ein Computerprogramm, das Daten ausliest und analysiert, die ein Nutzer beim Besuch auf einer Webseite hinterlässt. Im Regelfall handelt es sich dabei um sogenannte Cookies. Darin speichert das System beispielsweise, welcher Browser für den Besuch auf der Webseite verwendet wird und nutzt diese Daten dann weiter zu statistischen Zwecken.

Die erhobenen und gesammelten Daten und Kennzahlen in der Webanalyse sind vielfältig. Im Wesentlichen ergibt sich eine Einteilung in drei Kategorien:

Traffic
Anzahl der Besucher und die Anzahl der Aufrufe von Unterseiten

Engagement
Verweildauer auf der Webseite und Anzahl der aufgerufenen Unterseiten pro Besuch

Conversions oder Leads
Anzahl der Käufe oder Anmeldungen zu Newslettern oder Registrierungen

Ebenfalls erhoben und analysiert werden in den meisten Fällen Daten über den geographischen Standort oder die letzte Webseite, von welcher der Benutzer auf die Seite gelangt ist (referrer).

Dropshipping ist eine Art des Warenversands, die sich durch die Nutzung von Handelsplattformen wie Amazon wachsender Bedeutung erfreut. Beim Dropshipping hält der Verkäufer die Ware nicht im eigenen Geschäft oder Lager vor. Der Kunde bestellt die Ware über einen Onlineshop und löst einen Geschäftsvorgang aus.

Der Verkäufer gibt den Auftrag frei und ein Dritter übernimmt dann den tatsächlichen Versand. Dabei liegt die Ware bereits beim Dritten zur Lagerung und wird dann versandfertig verpackt und direkt an den Kunden geschickt.

Das spart Kosten und ermöglicht dem Verkäufer im Regelfall den Zugriff auf ein erheblich umfangreicheres Warensortiment.